Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg
Vollmitglied
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.006
Informationen über Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg
Professur für Öffentliches Recht und Medizinrecht
Prof. Dr. Graf von Kielmansegg befasst sich schwerpunktmäßig mit folgenden Forschungsbereichen:
- Öffentliches Medizinrecht, insbesondere das Recht der klinischen Forschung am Menschen;
- Rechtsfragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insbesondere Wehrverfassungsrecht und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik;
- Verfassungsrecht, insb. Grundrechtsdogmatik sowie Rechts- und Verfassungsvergleichung.
Prof. Dr. Graf von Kielmansegg ist Leiter des Zentrums für Gesundheitsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Koordinator des Schwerpunktbereichs zum Gesundheitsrecht. Zudem ist er aktives Mitglied in der Gesellschaft für Rechtsvergleichung e. V.
Lebenslauf
Beruflicher und wissenschaftlicher Werdegang
Jahr | Tätigkeit | Ort |
---|---|---|
1993 - 1999 | Studium der Rechtswissenschaft und Geschichte | Universitäten Freiburg, Edinburgh und Heidelberg |
1999 | Erstes Juristisches Staatsexamen | Universität Heidelberg |
1999 - 2001 | Rechtsreferendariat mit Stationen u.a. bei der Deutschen Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen, New York, und beim Europäischen Gerichtshof, Luxemburg | Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg |
2001 | Zweites Juristisches Staatsexamen | |
2001 - 2004 | Promotionsstipendium der Landesgraduiertenförderung und Hilfskraft am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht (Prof. Dr. Eibe Riedel) | Universität Mannheim |
2004 - 2012 | Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht (Prof. Dr. Eibe Riedel) | Universität Mannheim |
2005 | Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre mit der Arbeit „Die Verteidigungspolitik der Europäischen Union. Eine rechtliche Analyse“, ausgezeichnet mit dem Preis der Fakultät für herausragende rechtswissenschaftliche Arbeiten | Universität Mannheim |
2007 - 2008 | Stipendiat des „Eliteprogramms für Postdoktoranden“ der Baden-Württemberg-Stiftung | |
2012 | Habilitation an der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre mit der Arbeit „Grundrechte im Näheverhältnis. Eine Untersuchung zur Dogmatik des Sonderstatusverhältnisses“, ausgezeichnet mit dem Preis für Sprache und Wissenschaft der Universität Mannheim. Erteilung der Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung | Universität Mannheim |
2012 - 2013 | Lehrstuhlvertretungen an der Humboldt-Universität zu Berlin (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie, Prof. Dr. Christoph Möllers), der Universität Augsburg (Lehrstuhl für Verfassungsrecht, deutsches und europäisches Verwaltungsrecht, Umweltrecht und Rechtsphilosophie, ehemals Prof. Dr. Ivo Appel) und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Lehrstuhl für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Prof. Dr. R. Alexander Lorz) | |
2013 - 2014 | Berufung auf den HEUSSEN-Stiftungslehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Recht der erneuerbaren Energien und Medizinrecht | EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden |
Seit 1.8.2014 | Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Medizinrecht und Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht | Christian-Albrechts-Universität zu Kiel |
Ämter und Gremienmitgliedschaften
Jahr | Tätigkeit | Ort |
---|---|---|
2004 - 2014 | Stellvertretendes Mitglied der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg | |
Seit 2008 | Sekretär der Fachgruppe Öffentliches Recht der Gesellschaft für Rechtsvergleichung | |
Seit 2013 | Mitglied der Wissenschaftlichen Kommission „Wissenschaftsethik“ der Akademie der Naturforscher Leopoldina | |
Seit 2014 | Stellvertretendes Mitglied der Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | |
Seit 2014 | Mitglied des Vorstandes des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen und Sprecher der Arbeitsgruppe „Biobanken“ | |
Seit 2014 | Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht |
Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Vereinigungen:
- Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht
- Deutsche Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht
- Gesellschaft für Rechtsvergleichung (Fachgruppen Öffentliches Recht und Europarecht)
- Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer
- Wissenschaftliche Gesellschaft für Europarecht
Aktuelle Links und Hinweise
- Aufnahmen der Ringvorlesung "Grenzfelder in der Praxis des assistierten Suizids", Kooperation zwischen dem Arbeitsbereich Medizinethik und dem Zentrum für Gesundheitsrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, youtube-Kanal der Uni-Kiel, 2022.
- Europäisches Organisations- und Verfassungsrecht - Zugleich Band 1 der Enzyklopädie Europarecht, herausgegeben von Prof. Dr. Armin Hatje und Prof. Dr. Dr. h.c. mult Peter-Christian Müller-Graff, Verlag Nomos (Baden-Baden), 2. Aufl., 2021.
- Gutachten zur Praxis der Medikamentenversuche in schleswig-holsteinischen Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in den Erwachsenen-, Kinder- und Jugenpsychiatrien in den Jahren 1949 bis 1975 (Christof Beyer u.a.).
- Landesrecht Schleswig-Holstein - Studienbuch, herausgegeben von Prof. Dr. Utz Schliesky, Verlag Nomos (Baden-Baden), 2. Aufl., 2024.
- Die Wiederkehr der Landes- und Bündnisverteidigung, heraugegeben von Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg, Prof. Dr. Heike Krieger und MinDirig Stefan Sohm, Verlag Nomos (Baden-Baden), 2020.
- Auf dünnem Eis: Die Pandemie ist eine Bewährungsprobe für die Rechtsordnung, Focus Online, 09.04.2020.
- Gutachten Datenspende für das Bundesgesundheitsministerium, 2020.
Veröffentlichungen
Sämtliche Veröffentlichungen von Herrn Prof. Dr. Graf von Kielmansegg finden Sie im Veröffentlichungsverzeichnis.
Lehrveranstaltungen
Im Wintersemester 2024/25 bietet Herr Prof. Dr. Graf von Kielmansegg folgende Lehrveranstaltungen an:
- Ärztliches Berufsrecht
- Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
- Einführungsseminar Gesundheitsrecht
- Sozialrecht (Grundlagen)
Zu den aktuellen Lehrveranstaltungen von Prof. Kielmansegg im UnivIS
Team
Sekretariat
Diana Lässig
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.007
Sprechzeiten: Mo.-Do. 07:00-13:00 Uhr
Wissenschaftliche Mitarbeiter
Rebecca Arndt
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.004
Lucas Augustin
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.005
Tom Chmela
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.028
Nina Schmidt-Carstens
nschmidt-carstens@law.uni-kiel.de
+49 431 880-1832Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.029
Studentische Hilfskräfte
Elias Hagner
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.005
Lara Sophia Ingwersen
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.005
Massara Khidir
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.005
Pevi Schröder
Lebnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.005
Lukas Sömmer
Leibnizstraße 2
24118 Kiel
Raum: 04.005
Gesellschaft für Rechtsvergleichung – Fachgruppe für vergleichendes Öffentliches Recht
Die Gesellschaft für Rechtsvergleichung e. V. wurde 1950 als Fachorganisation der Vergleichenden Rechtswissenschaft gegründet. Ihre Arbeitsgebiete sind die Auslandsrechtskunde und das Europarecht, die ethnologische und universalgeschichtliche Rechtsforschung, die angewandte Rechtsvergleichung, die internationale Zusammenarbeit im Rechtswesen und die internationale Rechtsvereinheitlichung. Zu ihren wichtigsten Aktivitäten zählen wissenschaftliche Tagungen, die alle zwei Jahre an wechselnden Orten stattfinden. Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft steht allen interessierten Personen offen. Die Gesellschaft ist in sieben Fachgruppen gegliedert. Die Fachgruppe für vergleichendes Öffentliches Recht wird von Prof. Dr. Uwe Kischel (Greifswald) geleitet. Prof. Dr. Sebastian Graf Kielmansegg ist Sekretär dieser Fachgruppe.
Tagungsthemen und Tagungsbände:
2024: Southern Lessons for Constitutional Law
Southern Lessons for Constitutional Law (Berlin)
Vorsitz: Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M., Greifswald
Referate:
- Prof. Dr. Phillipp Dann, LL.M., Berlin: A view from Germany
- Prof. Dr. Konrad Lachmayer, Wien: A view from Austria
- Prof. Dr. Pablo Riberi, LL.M., Córdoba: A view from South America
- Prof. Surya Deva. PhD, LL.M., Sydney: A view from Asia
- Prof. Dr. Selin Esen, Ankara: Rule of Law between North and South
- Prof. David Bilchitz, PhD, Johannesburg: Social Rights between North and South
Anmerkungen:
Das Generalthema der Tagung "Globaler Norden – Globaler Süden“ erfährt im deutschen Verfassungsrecht ebenso wie in vielen anderen europäischen Verfassungsrechtsordnungen bislang nur wenig Aufmerksamkeit. Anliegen der Fachgruppe ist es daher, die spezifisch rechtliche Bedeutung des Themas herauszuarbeiten, die in der Frage liegt, welchen praktischen Einfluss Perspektiven des globalen Südens im Verfassungsrecht haben können. Denn die traditionelle Verfassungsrechtsvergleichung befasst sich bislang oft mit Ideen, Konzepten und Rechtsinstituten, die aus Staaten wie den USA, England, Deutschland oder Frankreich –- also dem globalen Norden – stammen, und fragt etwa, wie gut und mit welchen Modifikationen diese Rechtsfiguren in den verschiedenen nördlichen, aber auch südlichen Staaten funktionieren. Unter dem Aspekt des globalen Südens geht es nunmehr um eine Ergänzung oder Verschiebung dieser Perspektive, also um die Frage nach Beiträgen des globalen Südens zur internationalen verfassungsrechtlichen Diskussion, und dies gerade nicht nur aus „nördlicher“, sondern ebenso aus „südlicher“ Perspektive. Im ersten Teil der Sitzung wird diese Frage im Kontext spezifischer Länderperspektiven gestellt, während im zweiten Teil dann weniger spezielle regionale Perspektiven und ihre Wechselbezüglichkeiten im Vordergrund stehen, sondern konkrete rechtliche Sachgebiete, in denen konkrete Beiträge des globalen Südens zur internationalen verfassungsrechtlichen Diskussion besonders naheliegen.
2022: Fahrer ohne Fahrer
Fahrer ohne Fahrer - Autonomes Fahren als rechtliche Herausforderung (Tübingen)
Vorsitz: Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M., Greifswald
Referate:
- Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Würzburg: Landesbericht Deutschland
- Prof. Dr. Martin Ebers, Tartu: Landesbericht Estland
- Prof. Dr. Jonas Knetsch, Paris: Landesbericht Frankreich
- Dr. Nynke Vellinga, LL.M., Groningen: Landesbericht Niederlande
- Prof. Gary Marchant, Phoenic: Landesbericht USA
- Prof. Dr. Michael Rodi, Greifswald/Berlin: Generalbericht
Publikationen:
Anmerkungen:
Fahrerlose Fahrzeuge sind eines der prominentesten und öffentlichkeitswirksamsten Beispiele in der Diskussion um Künstliche Intelligenz. Sie sind durch neue technische Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung ins Zentrum der Forschung zu Mobilitätsfragen gerückt. Wenngleich die Erwartung überhöht war, dass herkömmliche Fahrzeuge in naher Zukunft in den meisten Einsatzbereichen ersetzt werden könnten, zeichnen sich viele begrenzte Anwendungsfälle ab, in denen Kraftfahrzeuge mit autonomen oder kooperativen Fahrfunktionen eingesetzt werden können. Trotz eines auf Harmonisierung des Zulassungsrechts ausgerichteten internationalen Rechtsrahmens gehen die nationalen Ansätze zur Regulierung dieser Einsatzbereiche jedoch weit auseinander. Sie beruhen zum Teil schon auf sehr unterschiedlichen Annahmen zu den technischen Möglichkeiten, Lösungen und Einsatzbereichen der Fahrzeuge, aber auch auf divergierenden ethischen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen. Diese Spannbreite an Lösungen erzeugt unterschiedliche nationale Experimentierfelder, die sowohl die technische als auch die regulatorische Entwicklung inspirieren können. Für den grenzüberschreitenden Verkehr und die Fahrzeugmärkte hingegen ist die Vielfallt hinderlich. Vor diesem Hintergrund will die Tagung der Fachgruppe Vergleichendes Öffentliches Recht die unterschiedlichen gesetzgeberischen und administrativen Ansätze gegenüberstellen und nach Ansatzpunkten für eine wechselseitige Inspiration und für Harmonisierungsmöglichkeiten der staatlichen Regulierungspraxis suchen, aber auch Orientierungspunkte für Fahrzeugentwickler und weitere Akteure in diesem Bereich herausschälen.
2019: Gleichheit als kulturelles Phänomen
Gleichheit als kulturelles Phänomen (Greifswald)
Vorsitz: Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M., Greifswald
Referate:
- Dr. Nahed Samour, Berlin: Formal and substantial equality in Islamic Law
- Prof. Dr. John Osogo Ambani, LL.M., Nairobi: “Between marriage and punishment – homosexuality in Africa”
- Prof. Dr. Elena Gritsenko, St. Petersburg: „Gleichheit und traditionelle russische Werte“
- Prof. Dr. Kyung-Sin Park, Seoul: “Equality and traditional values in Korea”
- Prof. Dr. Raquel Zonia Yrigoyen Fajardo, Lima: “Constitutional control of unequal treatment by indigenous law – The case of South America”
- Prof. Dr. Laura Carlson, LL.M., Stockholm: “Equality, welfare, democracy – The culture of equality in Sweden”
Publikation:
Uwe Kirschel (Hrsg.), Gleichheit als kulturelles Phänomen, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2020
Anmerkungen:
Gleichheit scheint auf den ersten Blick ein recht einfaches Konzept zu sein. Denn schließlich ist klar: "all men are created equal ...". Gleichzeitig aber ist ebenso klar, daß jeder Mensch ein Individuum ist und je ganz eigene intellektuelle, emotionale, und körperliche Fähigkeiten aufweist. Alle Menschen unterscheiden sich nach Geschichte, Religion, sozialen Beziehungen, Vorstellungswelt, Vermögen, Vertragsbeziehungen, Familie etc. Mit anderen Worten sind zwei Individuen niemals gleich; wir alle sind verschieden. Der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz fordert uns also auf zu prüfen, welche Merkmale wir als hinreichend gleich ansehen, um eine Gleichbehandlung zu rechtfertigen oder zu fordern, und umgekehrt, welche Merkmale hinreichend ungleich sind, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen oder sogar zu verlangen. Anders gesagt können zwei Personen oder zwei Situationen unterschiedlich behandelt werden, wenn es dafür eine hinreichende Rechtfertigung gibt. Die Entscheidung, was hinreichend gleich ist oder wann eine hinreichende Rechtfertigung vorliegt, ist immer eine Wertungsfrage. Wertungsfragen aber sind kaum absolut zu beantworten, sondern immer stark kulturell bedingt. Jedes Land, jede Region der Erde wird also ihre eigenen Ansätze zur Betrachtung von Gleichheitsfragen entwickeln, die jedoch auch innerhalb von Land oder Region wiederum hoch umstritten sein können. Ob die Konfliktlinien hier zwischen Tradition und Moderne, zwischen nationalen und fremden Wertvorstellungen, zwischen liberalen und konservativen Ideologien oder zwischen alten Eliten und internationalen Menschenrechtsaktivisten gesehen werden, liegt oft im Auge des Betrachters.
Ziel der Tagung der Fachgruppe Vergleichendes Öffentliches Recht ist es, einen Einblick in die Vielfalt, aber auch die Konflikte der Gleichheitsvorstellungen der Welt zu bekommen. Dabei soll nicht zuletzt eine Dominanz der selbst schon wieder fast traditionellen Linie der liberalwestlichen Vorstellungswelt überwunden werden und stattdessen die Fülle der anderen Rechtskontexte der Welt exemplarisch in den Fokus rücken.
2017: Rechtsdurchsetzung mit militärischen Mitteln
Rechtsdurchsetzung mit militärischen Mitteln – Inlandseinsätze der Armee und Militarisierung der Polizei (Basel)
Vorsitz: Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M., Greifswald
Generalberichterstatter:
Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg, Kiel
Landesberichterstatter:
- PD Dr. Roman Schmidt-Radefeldt, Berlin: Deutschland
- Prof. Dr. Rainer Schweizer, St. Gallen: Schweiz
- Prof. Peter Rowe, Lancaster: Großbritannien
- Prof. William C. Banks, Syracuse: USA
- Prof. Prof. Magdalena Inès Correa Henao, Bogotá: Kolumbien
Publikation:
Anmerkungen:
Die Durchsetzung des Rechts umfasst aus dem Blickwinkel des Öffentlichen Rechts nicht zuletzt die Wahrung und Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit. Dabei kommt auch der moderne Staat nicht ohne Zwangsmittel aus. Sein primäres Instrument dafür ist die Polizei. Zur bewaffneten Macht des Staates zählt jedoch auch das Militär. Beide Stränge sind typischerweise organisatorisch voneinander getrennt, mit unterschiedlichen Funktion betraut und verschieden ausgestaltet. Die Polizei dient der inneren, das Militär der äußeren Sicherheit.
Diese klare Gegenüberstellung ist v.a. in Deutschland konsequent umgesetzt worden. Angesichts fließender Übergänge zwischen innerer und äußerer Sicherheit und unter dem Eindruck wachsender terroristischen Bedrohung wird diese strikte Trennung jedoch zunehmend kontrovers diskutiert. In Deutschland steht dabei meist die Frage von Inlandseinsätzen der Streitkräfte im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Aber auch andere Verschränkungen spielen in der internationalen Praxis eine Rolle, etwa die Existenz paramilitärischer Polizei- bzw. Gendarmerie-Einheiten oder die Ausstattung der Polizei mit quasi-militärischer Ausrüstung und Einsatztaktik. So oder so ist die „Militarisierung“ innerstaatlicher Rechtsdurchsetzung verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch besonders heikel. Andererseits offenbart schon ein oberflächlicher Blick in andere Rechtsordnungen erhebliche Unterschiede. Während manche Verfassungsordnungen äußerst restriktiv sind und die militärische Sphäre strikt von der polizeilichen trennen, gehen andere mit der Problematik sehr viel unbefangener um. Vor diesem Hintergrund geht die Fachgruppensitzung der Frage nach, wie die innerstaatliche Durchsetzung von Recht und Ordnung mit militärischen oder quasi-militärischen Mitteln in verschiedenen Rechtssystemen geregelt ist und praktisch gehandhabt wird.
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